Ihre Rechtsanwältinnen
in Berlin Friedrichshain
Datschenrecht und Kleingartenrecht in Berlin sowie sämtliche neue Bundesländer
RECHTSANWÄLTIN PFORDTE MIT DEN SCHWERPUNKTEN DATSCHENRECHT, KLEINGARTENRECHT & GRUNDSTÜCKSRECHT
RECHTSANWÄLTIN PFORDTE MIT DEN SCHWERPUNKTEN DATSCHENRECHT, KLEINGARTENRECHT & GRUNDSTÜCKSRECHT
Allgemeines zum Datschenrecht
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das sog. „Datschenrecht“. Hierbei handelt es sich um das in der DDR-Zeit auf dem Beitrittsgebiet begründete Nutzungsrecht für Erholungsgrundstücke. Spezielle Regelungen hierfür findet man im Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG). Rund um dieses Rechtsgebiet gibt es eine Vielzahl von Fragen und Problemen, die so frühzeitig wie möglich in fachkompetente Hände gelegt werden müssen
Kündigungen im Datschenrecht
Sowohl Kündigungen des Eigentümers als auch Kündigungen des/r Nutzer(s) sollten wohlüberlegt sein, da damit erhebliche Konsequenzen verbunden sind. So gibt es hier Fragen der Kündigungsfristen, möglicher Abrissverpflichtungen sowie die der Entschädigung für legal errichtete Aufbauten sowie für die Anpflanzungen zu beachten.
Weitere Fragen zum Datschenrecht
Wir beraten und vertreten auch bei der Gestaltung eines laufenden Nutzungsverhältnisses, z.B. bei Fragen rund um die Nutzungsentgelterhöhung. Auch Eigentümer und Nutzer von Garagen werden von uns vertreten.
Unser Tätigkeitsgebiet im Datschenrecht erstreckt auf sämtliche neuen Bundesländer.
Datschenrecht im Überblick:
Verträge und deren Beendigung nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) - Datschenrecht
Prüfung und Abwehr von Kündigungen nach dem SchuldRAnpG für Nutzer
Prüfung und Geltendmachungen von Kündigungsentschädigungen nach SchuldRAnpG
Prüfung und Geltendmachungen von Kündigungen nach dem SchuldRAnpG für Eigentümer
Begleitung bei einvernehmlichen Vertragsbeendigungen
Allgemeines zum Kleingartenrecht
Weiterer Schwerpunkt ist unsere Tätigkeit im sog. „Kleingartenrecht“. Oft gibt es Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Schätzung der Aufbauten, Anlagen und Anpflanzungen nach Beendigung des Kleingartenunterpachtvertrages.
Abschätzprotokolle im Kleingartenrecht
Im Kleingartenrecht prüfen wir die Abschätzprotokolle auf Plausibilität und vertreten Sie gegenüber Ihrem Verpächter, sollte sich das Schätzprotokoll als unrichtig erweisen. Dies betrifft sowohl die Wertschätzung einzelner Positionen als auch unrechtmäßige Beseitigungsverlangen.
Streitigkeiten im Kleingartenrecht mit Nachbarn, Verein oder Eigentümerschaft
Hin und wieder kommt es aber auch bereits während des Unterpachtverhältnisses zu Streitigkeiten. Hier unterstützen wir den Kleingärtner im Tätigkeitsbereich Kleingartenrecht u.A. bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen, im Zusammenhang mit Beseitigungsverlangen u.a.
Hier finden Sie eine Übersicht über unser Leistungsspektrum im Bereich Kleingartenrecht:
Verträge und deren Beendigung nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Prüfung und Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen nach dem BKleingG
Prüfung von Schätzprotokollen
Begleitung bei einvernehmlichen Vertragsbeendigungen
Recht der Erholungsnutzungsverträge
Hier finden Sie eine Übersicht über unser Leistungsspektrum im Bereich des Rechtes der Erholungsnutzungsverträge:
Verträge und deren Beendigungen für Erholungsgrundstücke
Prüfung und Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen
Begleitung bei einvernehmlichen Vertragsbeendigungen
Sachenrechtsbereinigung
Im Bereich der Sachenrechtsbereinigung sind wir wie folgt für Sie tätig:
Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SachenRBerG
Vertretung in notariellen Vermittlungsverfahren
Prüfung und Gestaltung von Verträgen nach dem SachenRBerG
Allgemeines Grundstücksrecht
Grundstücksrecht
Schlussendlich finden Sie in uns auch kompetente und erfahrene Ansprechpartner im Zusammenhang mit allen Fragen rund um das Grundstücksrecht. Hier erstellen und prüfen wir gern für Sie Grundstückskaufverträge aller Art.
Recht der Erholungsnutzungsverträge
Hier finden Sie eine Übersicht über unser Leistungsspektrum im Bereich des Rechtes der Erholungsnutzungsverträge:
Verträge und deren Beendigungen für Erholungsgrundstücke
Prüfung und Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen
Begleitung bei einvernehmlichen Vertragsbeendigungen
Sachenrechtsbereinigung
Im Bereich der Sachenrechtsbereinigung sind wir wie folgt für Sie tätig:
Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SachenRBerG
Vertretung in notariellen Vermittlungsverfahren
Prüfung und Gestaltung von Verträgen nach dem SachenRBerG
Bei Fragen oder Problemen können Sie auch kurzfristig einen Termin mit mir vereinbaren:
+49(030) 4 22 59 77