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in Berlin Friedrichshain

Datschenrecht und Kleingartenrecht in Berlin sowie sämtliche neue Bundesländer


RECHTSANWÄLTIN PFORDTE MIT DEN SCHWERPUNKTEN DATSCHENRECHT, KLEINGARTENRECHT & GRUNDSTÜCKSRECHT

RECHTSANWÄLTIN PFORDTE MIT DEN SCHWERPUNKTEN DATSCHENRECHT, KLEINGARTENRECHT & GRUNDSTÜCKSRECHT



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Allgemeines zum Datschenrecht


Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das sog. „Datschenrecht“. Hierbei handelt es sich um das in der DDR-Zeit auf dem Beitrittsgebiet begründete Nutzungsrecht für Erholungsgrundstücke. Spezielle Regelungen hierfür findet man im Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG). Rund um dieses Rechtsgebiet gibt es eine Vielzahl von Fragen und Problemen, die so frühzeitig wie möglich in fachkompetente Hände gelegt werden müssen


Kündigungen im Datschenrecht

Sowohl Kündigungen des Eigentümers als auch Kündigungen des/r Nutzer(s) sollten wohlüberlegt sein, da damit erhebliche Konsequenzen verbunden sind. So gibt es hier Fragen der Kündigungsfristen, möglicher Abrissverpflichtungen sowie die der Entschädigung für legal errichtete Aufbauten sowie für die Anpflanzungen zu beachten.


Weitere Fragen zum Datschenrecht

Wir beraten und vertreten auch bei der Gestaltung eines laufenden Nutzungsverhältnisses, z.B. bei Fragen rund um die Nutzungsentgelterhöhung. Auch Eigentümer und Nutzer von Garagen werden von uns vertreten.

 

Unser Tätigkeitsgebiet im Datschenrecht erstreckt auf sämtliche neuen Bundesländer.


Datschenrecht im Überblick:

 Verträge und deren Beendigung nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) - Datschenrecht
 Prüfung und Abwehr von Kündigungen nach dem SchuldRAnpG für Nutzer
 Prüfung und Geltendmachungen von Kündigungsentschädigungen nach SchuldRAnpG
 Prüfung und Geltendmachungen von Kündigungen nach dem SchuldRAnpG für Eigentümer
 Begleitung bei einvernehmlichen Vertragsbeendigungen



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Allgemeines zum Kleingartenrecht


Weiterer Schwerpunkt ist unsere Tätigkeit im sog. „Kleingartenrecht“. Oft gibt es Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Schätzung der Aufbauten, Anlagen und Anpflanzungen nach Beendigung des Kleingartenunterpachtvertrages.



Abschätzprotokolle im Kleingartenrecht

Im Kleingartenrecht prüfen wir die Abschätzprotokolle auf Plausibilität und vertreten Sie gegenüber Ihrem Verpächter, sollte sich das Schätzprotokoll als unrichtig erweisen. Dies betrifft sowohl die Wertschätzung einzelner Positionen als auch unrechtmäßige Beseitigungsverlangen.



Streitigkeiten im Kleingartenrecht mit Nachbarn, Verein oder Eigentümerschaft

Hin und wieder kommt es aber auch bereits während des Unterpachtverhältnisses zu Streitigkeiten. Hier unterstützen wir den Kleingärtner im Tätigkeitsbereich Kleingartenrecht u.A. bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen, im Zusammenhang mit Beseitigungsverlangen u.a.



Hier finden Sie eine Übersicht über unser Leistungsspektrum im Bereich Kleingartenrecht:

 Verträge und deren Beendigung nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
 Prüfung und Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen nach dem BKleingG
 Prüfung von Schätzprotokollen
 Begleitung bei einvernehmlichen Vertragsbeendigungen



Recht der Erholungsnutzungsverträge

Hier finden Sie eine Übersicht über unser Leistungsspektrum im Bereich des Rechtes der Erholungsnutzungsverträge:

 Verträge und deren Beendigungen für Erholungsgrundstücke
 Prüfung und Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen
 Begleitung bei einvernehmlichen Vertragsbeendigungen



Sachenrechtsbereinigung

Im Bereich der Sachenrechtsbereinigung sind wir wie folgt für Sie tätig:

 Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SachenRBerG
 Vertretung in notariellen Vermittlungsverfahren
 Prüfung und Gestaltung von Verträgen nach dem SachenRBerG



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Allgemeines Grundstücksrecht


Grundstücksrecht

Schlussendlich finden Sie in uns auch kompetente und erfahrene Ansprechpartner im Zusammenhang mit allen Fragen rund um das Grundstücksrecht. Hier erstellen und prüfen wir gern für Sie Grundstückskaufverträge aller Art.



Recht der Erholungsnutzungsverträge

Hier finden Sie eine Übersicht über unser Leistungsspektrum im Bereich des Rechtes der Erholungsnutzungsverträge:

 Verträge und deren Beendigungen für Erholungsgrundstücke
 Prüfung und Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen
 Begleitung bei einvernehmlichen Vertragsbeendigungen



Sachenrechtsbereinigung

Im Bereich der Sachenrechtsbereinigung sind wir wie folgt für Sie tätig:

 Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SachenRBerG
 Vertretung in notariellen Vermittlungsverfahren
 Prüfung und Gestaltung von Verträgen nach dem SachenRBerG



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Bei Fragen oder Problemen können Sie auch kurzfristig einen Termin mit mir vereinbaren:

 +49(030) 4 22 59 77



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